Was kostet ein Keller? Was muss die Bauherrenschaft bedenken bei der Planung und vorheriger Abklärung einer Finanzierung? Sobald ein Angebot bei einem Hausanbieter eingeholt wird, sollten folgende ergänzende Punkte abgeklärt werden die wir hier für Sie erläutern. Ein Bodengutachten vom Geologen gibt Kalkulationssicherheit und sollte so früh wie möglich vorliegen, auch um weiter die Schadstoffklasse zu benennen.
Hausanbieter welche Angebote beispielsweise ohne Bodenplatten formulieren, können getrost vernachlässigt werden. Den Bauherren/innen sollte natürlich klar sein, dass bei derartiger Angebotserstellung keinerlei Gewährleistung auf Bauschäden besteht.
Gemauerter Keller
Der “normale” gemauerte Keller (Mauerwerkskeller) mit den Standardabdichtungen bei trockenem Erdreich. Hier wird die Bauwerksabdichtung mit erdberührter Bauteile nach DIN 18533 umgesetzt. Das bedeutet die Herstellung einer Sperrschicht mit Bitumenanstrich und zum Schutz gegen das Erdreich einer Noppenbahn vor der Dämmschicht.
Keller Weiße Wanne – Betonkeller
In dem Moment wo ein Risiko besteht, dass Wasser und Feuchtigkeit über das Erdreich an den Keller herantreten kann, muss eine Abdichtung gegen drückendes Wasser hergestellt werden. Neben einem hohen Grundwasserstand kann auch durch sogenannte wasserführende Gesteinsschichten wie Lehm mit geringer Versickerung als Beispiel ein Risiko bestehen.
Früher wurde auch eine verstärkte Bitumenabdichtung bei einem gemauerten Keller aufgebracht. Das wurde als Abdichtung “schwarze Wanne” bezeichnet. Beim Bitumen muss man allerdings hinzufügen, dass dieser Baustoff irgendwann seine Weichmacher im Material verliert und es zu Haarrissen kommen kann und somit eine Eintrittsstelle bestehen kann.
Heutzutage wird ein druckwasserdichter Keller hauptsächlich aus wasserdichten Beton gefertigt, da diese Ausführung die höchste Qualität für die Häuslebauer erbringt. Dies wird als weiße Wanne bezeichnet. Aus vorgefertigten Betonfertigteilen werden zunächst die Wände aufgestellt, diese enthalten in der Mitte einen Hohlraum welche abschließend noch ausbetoniert werden. Damit wird auch das in der Bodenplatte eingearbeitet Fugenblech mit den Betonwänden als Abdichtung verbunden. Ein Risiko beim groben betonieren kann sein, dass das Fugenblech durch den einfallenden Beton verbogen und weggedrückt wird. Dann wird die Abdichtung unterbrochen. Ein Bausachverständiger sollte immer am Tag des Keller-Betonierens den Vorgang zuzüglich überwachen.
Zusatzkosten Kellerbau
In den Angeboten sind in der Regel folgende Kellerbaukosten nicht enthalten.
1. Kosten des Erdaushubs. Ausheben der Baugrube mit Verbleib des Erdreichs auf dem Grundstück der Bauherren/innen ist oft der Vertragsstandard. Die erste Frage ob der Platz zunächst einmal vorhanden ist, sollte frühzeitig mit der Bauleitung geklärt werden. Bei den Grundstücksgrößen von manchmal weit unter 500qm ist das logistisch nicht zu unterschätzen. Des Weiteren, wird der Erdaushub in den seltensten Fällen auf dem Grundstück verarbeitet werden können und kann nur noch abgefahren werden. Hier entstehen gut und gerne Kosten für den Abtransport bis zu 40.000,- €. Ein durchschnittlicher Aushub liegt zwischen 300 bis 500 m³ Erde für einen Einfamilienhaus Keller. Das ist ein großer Haufen Erde.
Seit 2018 wird zudem der Erdaushub in verschiede Schadstoffklassen weiter eingeteilt. Von Z0 als unbelasteter Boden über Z1 bis Z2 als belasteter Boden welcher nur sehr eingeschränkt wieder eingebaut bzw. verwendet werden kann. Diese Eigenschaften bringen ein breites Spektrum an Kosten mit sich. Die Baugrube wird tiefer ausgegraben als die Kellerhöhe, da mit Sandplatte und Aufbau ein erhöhter Bedarf besteht. Zudem wird ein Arbeitsraum um den Keller inkl. der Abböschung im Winkel von 45 Grad ausgehoben. Der Abtransport des Erdreichs ist ein hoher Kostenfaktor.
2. Offene oder geschlossene Wasserhaltung. In der Regel Zusatzkosten für die Bauherren/innen. Sollte im Bereich der Kellergrube Wasser einlaufen während der Bauphase, muss dies wieder heraus befördert werden. Hier wird durch eine offene oder geschlossene Wasserhaltung die Baugrube trocken gehalten. Es werden Lanzen entlang des Baufensters in das Erdreich eingetrieben, welche das Grundwasser durch Entnahme während der Bauphase absenkt.
Die offene Wasserhaltung führt das Wasser in die Kanalisation ab und die Hausbauer werden hier mit einer zusätzlichen Abwasserrechnung per Kubikmeter abgeführten Wassers abgerechnet. Ein wenig günstiger wird die geschlossene Wasserhaltung ohne Abwasserkosten, wobei das Wasser in einen Zwischenbehälter oder Grabensystem eingelagert wird und sukzessiv in das Erdreich zurück gegeben wird und damit der Wasserspiegel dauerhaft gesenkt wird. Hier kann man gerne eine Pauschale von 5.000,- bis 8.000,- €uro pro Monat als Kostenfaktor ansetzen.
3. Verbau – Abfangen des Erdreichs zu Nachbargrundstücken. Wird ein Haus mit Keller in unmittelbarer Nähe eines anderen Grundstückes geplant und die Abstandsfläche von 2,50 m in Hamburg oder 3,00 m in Schleswig-Holstein zur Grundstücksgrenze nicht überschritten, kann es vorkommen, dass ein Verbau eingeplant werden muss. Dieser Verbau schützt das anliegende Grundstück vor dem Abfall des Erdreiches entlang der Grundstücksgrenze in die Baugrube. Manchmal kann es vorkommen, dass ein Verbau auf 2 bis sogar in zu 3 Gebäudeseiten zur Sicherung des Erdreichs ausgeführt werden müssen. Eine Pauschale von 400,- €uro pro Quadratmeter kann hier angenommen werden. Auch hier können schnell Mehrkosten in fünfstelliger Höhe resultieren.